Botox zur Behandlung von Schmerzen

Es bestehen offizielle Zulassungen zur Therapie mit Botulinumtoxin A (Botox), hierzu gehören u.a. die chronische Migräne, der Schiefhals (Torticollis spasmaticus) und Spastiken der Extremitäten bei bestimmten Voraussetzungen. 

In der Schmerztherapie von z.B. nacken- bzw. muskelbedingten Kopfschmerzen, Fersensporn, Neuropathien (wie z.B. Gürtelrose, Polyneuropathie, Trigeminusneuralgie) oder Muskeltriggerpunkten besteht aktuell keine Zulassung. Die Therapie ist somit "off-label" und gilt damit als "individueller Heilversuch". 

Dennoch kann diese Therapie eine wertvolle Behandlungsoption sein und wird schon länger erfolgreich eingesetzt. Besonders bei hartnäckigen Muskelschmerzen oder bei den ohnehin schwierig zu therapierenden Nervenschmerzen kann die Therapie mit Botox eine Reduktion von Schmerz und Leidensdruck bewirken, wobei die pharmakologische Wirkung noch nicht komplett geklärt ist. 

Bei der Therapie von muskulären Schmerzpunkten wird die Substanz möglichst genau in die schmerzauslösenden Punkte injiziert. Bei Nervenschmerzen kann dies in das schmerzhafte Areal oder direkt an einen betroffenen Nerven "perineural" unter ultraschallkontrolle (sonographisch) injiziert werden.

Eine effektive Reduktion der Schmerzen kann möglich sein, besonders wenn der "Teufelskreislauf" aus Schmerz, Muskelanspannnung und Schmerzerlernen durchbrochen wird. Es besteht aber keine Garantie dafür. Damit sollte diese Option in der Regel Teil eines "ganzheitlichen Behandlungskonzeptes" sein. Sie ist grundsätzlich gut verträglich. Nebenwirkungen, wie z.B. Muskelschwäche oder Unverträglichkeiten, sind selten und wenn, dann in der Regel dosisabhängig und zeitbegrenzt.

Privater Beratungstermin

Die Behandlung ist, abgesehen von der Therapie der chronischen Migräne, keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und damit eine Privatleistung. Bitte sprechen Sie uns an, wir klären dies gerne mit Ihnen!

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